Radkeile müssen zum Rad und zur Radlast passen. Die Nenngrösse entspricht dem halben Raddurchmesser. Bei einer NG 53 z. B. darf der Radradius max. 530 mm, bzw. der Raddurchmesser max. 1060 mm betragen. Die Radlast entspricht der halben maximalen Achslast, der zu sicherenden Achse. Einfach- oder Doppelbereifung spielt keine Rolle.